﴿ يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا إِذَا نُودِيَ لِلصَّلَاةِ مِن يَوْمِ الْجُمُعَةِ فَاسْعَوْا إِلَىٰ ذِكْرِ اللَّهِ وَذَرُوا الْبَيْعَ ۚ ذَٰلِكُمْ خَيْرٌ لَّكُمْ إِن كُنتُمْ تَعْلَمُونَ ﴾
سورة الجمعة - الآية 9
Das Verrichten des Freitagsgebetes (Salâtu l-Djumu^ah) in der Gemeinschaft ist eine individuelle Pflicht (Fardu ^Ayn) für die männlichen, freien, wohnhaften, volljährigen sowie geistig gesunden Personen, die keinen entschuldbaren Grund für die Nichtteilnahme haben, wenn diese -selbst wenn mit dem Imâm- vierzig verantwortliche, einheimische (al-Mustawtinûn) Männer sind, die in Häusern wohnen, nicht in Zelten, da das Freitagsgebet für die Zeltbewohner keine Pflicht ist.
Das Nasîhah Zentrum (Ahlu s-Sunnah wal-Djamâ^ah) lädt Euch zum wöchentlichen Freitagsgebet ein!
- Um 12:30 Uhr: Unterricht
- Um 13:00 Uhr: Ansprache
- Um 13:30 Uhr: Unterricht
- Um 14:00 Uhr: Ansprache
Bei Fragen könnt Ihr uns gerne anschreiben:
